Exkursion nach Salzburg zum Jugendgericht

Seit längerem stand der Wunsch im Raum unserer Klasse, nach Salzburg zum Jugendgericht zu fahren. In Ethik/Religion haben wir die Rechtstheorien bearbeitet und uns speziell mit dem Jugendstrafrecht auseinander gesetzt. Schlussendlich fuhren wir mit dem Bus am 15. Oktober 2008 nach Salzburg zum Jugendgericht. Es handelte sich um eine Schlägerei in der Schule zwischen Jugendlichen. Der Salzburger hat einen der vier Jungen als „scheiß Ausländer“ bezeichnet und dies führte zur Auseinandersetzung. Der Richter, der Staatsanwalt und die Anwälte hatten gegenüber den Angeklagten eine unterschiedliche Haltung. Für unsre Klasse war es wirklich eine Überraschung, dass die vier Anwälte so wenig Interesse gegenüber dem Fall und ihren Mandanten zeigten. Sie wirkten regelrecht gelangweilt. Die Verhandlung wurde vertagt, da einige der Angeklagten nicht geständig waren. In der zweiten Verhandlung wurde ein 19 jähriges Mädchen wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Außerdem kam noch dazu, dass das Moped nicht zugelassen war, sie keinen Führerschein besaß und noch dazu betrunken war. Überraschend für uns hatte das Mädchen keinen Rechtsbeistand. Aufgrund eines sofortigen Geständnisses fiel die Strafe etwas milder aus. Der dritte Fall handelte über Verleumdung eines Jungen. Zu vor war er wegen einer Schlägerei in einer Disco angeklagt. Da er sich aber an jemanden rächen wollte, der seine Schwester „angemacht“ hatte, behauptete er vor Gericht, dass er ihm die Hand gebrochen hätte. Während den vorherigen Verhandlungen wurde aber von den übrigen Zeugen bestätigt, dass es sich nicht so zugetragen hatte, da er selbst Schuld an dem Bruch war. Die angedrohte strafe des Richters 3 Monate bedingt ist nachvollziehbar, denn eine Verleumdung könnte Folgen mit sich bringen, die ein Leben zerstören können. Der letzte und interessanteste Fall an diesem Tag war ein Drogendelikt. Ein 20-jähriger Pinzgauer war angeklagt 1,8 kg Cannabis (Shit, Marihuana, Gras) und 10 Gramm Kokain verkauft und selbst verwendet zu haben. Seine Delikte begannen mit dem 14. Lebensjahr und dauerten sechs Jahre an. Der damals naive Junge wollte seinem schlechten Familienverhältnis entfliehen wollte. Im Großen und Ganzen gestand er die Tat und konnte damit dem Gefängnis noch einmal entgehen. Als Bewehrungsauflage muss er jeden Monat seinen Harn bei einem Arzt auf Drogenspuren untersuchen lassen. Unserer Meinung nach klang der Angeklagte sehr überzeugend und bereute seine Tat. Nach den 4 Prozessen, nahm sich der Richter für uns Zeit, um unsere Frage und Antwort zu stehen. Es war ein sehr interessantes Gespräch und er erzählte uns, dass eine Verhandlung im Großen und Ganzen nicht wie im Fernsehen abläuft. Manche Menschen, die vor Gericht sitzen, sind der deutschen Sprache nicht mächtig und in diesem Fall hilft ihnen der Richter den Sachverhalt besser erklären zu können. Der Richter legt den Angeklagten oder Zeugen regelrecht die Worte in den Mund. Auch bei unseren 4 Prozessen konnte man dies gut sehen. Bei 3 der 4 Prozesse kam der Richter gleich nach der Verhandlung zu einem Urteil. Dies erschien uns irgendwie komisch, da wir glaubten, dass sich der Richter, die Verteidiger und der Staatsanwalt noch vor dem Urteil zusammen setzten müssen. Doch der Richter erklärte uns, dass viele Urteile schon vorher besprochen sind und wenn sich der Sachverhalt nicht ändert, bleibt das Urteil gleich. Das Gespräch war sehr wichtig für uns, um alles besser verstehen zu können. Diese Exkursion hat uns sehr gut gefallen und wir danken unseren beiden Lehrpersonen Mag. Sinnhuber und Mag. Heinrich sehr dafür!!

Grießer Janine & Oberlechner Katrin