Reifeprüfung

Die Matura stellt den erfolgreichen Abschluss der Schullaufbahn an der BG/Sport-RG (HIB) Saalfelden dar.
Gleichzeitig berechtigt sie zu einem Studium an einer Universität.

Die Reifeprüfung ist eine öffentliche und kommissionelle Prüfung, basierend auf den Paragraphen §34 - §41 des Schulunterrichtsgesetzes.

Formen der Reifeprüfung

Die Reifeprüfung umfasst 7 Teilprüfungen (Klausuren und mündliche Prüfungen). Folgende 3 Varianten sind wählbar.

  • 3 Klausuren, 3 mündliche Prüfungen und 1 Fachbereichsarbeit (FBA) zu einem bestimmten Thema. Sie ersetzt im Rahmen der Matura eine Klausurarbeit. Bei den 3 mündlichen Prüfungen wird eine als Schwerpunktprüfung im Zusammenhang mit der FBA abgelegt.
  • 4 Klausuren und 3 mündliche Prüfungen
  • 3 Klausuren und 4 mündliche Prüfungen

Varianten der mündlichen Prüfungen

Eine der mündlichen Prüfungen ist als Schwerpunktprüfung gestaltet, indem sie mit einer zusätzlichen Frage erweitert ist. Hiezu sind folgende fünf Varianten wählbar.

  • Fächerübergreifende Prüfung (FÜ)

    Eine derartige Prüfung besteht aus mündlichen Prüfungen in zwei verschiedenen Fächern. Zusätzlich zu den Kern- und Spezialfragen wird eine fächerübergreifende Frage gestellt. Diese beinhaltet Aspekte aus beiden Fächern.

  • Vertiefende Prüfung (VERT)

    Dies ist eine mündliche Prüfung aus einem Fach, das der Kandidat/die Kandidatin als vertiefendes Wahlpflichtfach gewählt hat.

  • Ergänzende Schwerpunktprüfung

    1 zusätzliche ergänzende Frage in Verbindung mit einem auf das Prüfungsgebiet bezogenen Pflichtgegenstand oder Wahlpflichtgegenstand, wenn dieser in der Oberstufe im Gesamtausmaß von mindestens 2 Wochenstunden vorgesehen ist.

  • Ergänzende Schwerpunktprüfung

    1 zusätzliche ergänzende Frage in Verbindung mit dem Wahlpflichtfach Informatik, sofern dieses in der Oberstufe im Ausmaß von mindestens 4 Wochenstunden besucht wurde.

  • Ergänzende Schwerpunktprüfung

    1 zusäzliche ergänzende Frage in einem nichtsprachlichen Prüfungsgebiet in Verbindung mit der ersten oder zweiten lebenden Fremdsprache (die Fragestellung ist in der Fremdsprache zu lösen).

Jede der zwei mündlichen Prüfungsfragen muss bestanden werden. Ein Nichtgenügend auf die Klausurarbeit kann durch eine positive mündliche Prüfung aufgehoben werden.
Leistungen der 8. Klasse werden in die Beurteilung nicht einbezogen.